Prüfungsordnung

1. Beraterin bzw. Berater (Akademie für Beratung und Philosophie GbR )

Die Bezeichnung „Beraterin“ bzw. „Berater“ mit dem Zusatz „Ernährungsberatung“ wird Personen in den unter 3. genannten Berufsgruppen zuerkannt, wenn sie nach erfolgreicher Teilnahme an der hier genannten Weiterbildung in Theorie und Praxis ihre Qualifikation in Beratung mit den ge-wünschten und als Schwerpunkte belegten Zusät-zen in einer schriftlichen und/oder praktischen Prüfung nachgewiesen haben.

2. Ziele der Weiterbildung

Die Teilnehmer/innen sollen befähigt werden, die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit den erarbeiteten Beratungsmethoden der Daseinsanalyse und der Individualpsycho-logie nach H.J. Tymister, A. Adler, R. Dreikurs, M.Boss, M. Heidegger, in der zertifizierten Ernäh-rungsberatung (§20 SGB V) und Ernährungsthera-pie (§43 SGB V) wirkungsvoll einzusetzen, sowie im privaten Leben nutzbar zu machen.

Dazu gehören im Einzelnen:

– Tiefenpsychologische Beratungsprinzipien in das eigene private und berufliche Handeln zu integrieren,

– Mit Einzelpersonen und mit Gruppen ganzheit-lich phänomenologisch, hermeneutisch beratend tätig zu sein,

–  Tiefenpsychologische Methoden (Schwerpunkt Individualpsychologie) in der professionellen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie klientenzentriert anzuwenden.

3. Zulassungsvoraussetzungen

Grundqualifikation

a) Abgeschlossene Berufsausbildung als Diätassistent/in, Diätologin (A) Ernährungsberaterin (CH)
b) Abgeschlossenes Studium der Oecotrophologie (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung)
c) Ernährungstherapeut, Dietista (I)
d) Ernährungs- und Hygienetechnik, Schwerpunkt „Ernährungstechnik“, Ernährung und Versorgungsmanagement, Schwerpunkt „Ernährung“
Oder vergleichbare ausländische Qualifikationen.

Für die Weiterbildung in Coaching-Kompetenz:

a) Coaching-Zertifikat (Min. 1 jähriges Curriculum)
b) Zertifikat zum Ausweis als Führungskraft, HR-Manager, Unternehmer

Zusatzqualifikation

e) Gültiges Beraterzertifikat und Themenspezifische Zusatzqualifikation. Ernährungsberater/DGE, Ver-band der Diätassistenten VDD, Zertifikat- Ernäh-rungsberater VDOE, VFED-Zertifizierung, QUETHEB-Registrierung, Ernährungsberater UGB.

Berufserfahrung

f) Mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einer stationären Einrichtung oder freiberuflich tätig.
Auf Antrag sind Sonderregelungen möglich. Entscheidungsgremium ist die Weiterbildungsleitung in Kooperation mit dem Dozenten Kollegium.

4. Anmeldung und Zulassung

Schriftliche Anträge (Bewerbungen) auf Weiterbildung mit Angabe der Grundausbildung des/r Bewerbers/in werden erbeten an Sonja M. Mannhardt, Akademie für Beratung und Philosophie GbR Eisenbahnstraße 49 79418 Schliengen.

Dem Antrag bitte beilegen:

– Lebenslauf,
– Kopie der Abschlusszeugnisse im Grundberuf,
– notwendige Zertifikate,
– Nachweis über Dauer und Art der beruflichen Tätigkeit,
– Angabe über aktuelle psychotherapeutische Behandlung,
– kurzes Motivationsschreiben,
– 1 Passbild.

Über die Zulassung entscheidet die Weiterbildungsleitung in Kooperation mit dem Dozenten Kollegium.

Die Teilnahme am ersten Wochenende der Weiterbildung Ernährung gilt für beide Seiten als Probe. Eine Festlegung erfolgt vom zweiten Wochenende an.

Eine Probeteilnahme für TN der Coaching-Fortbildung ist nicht möglich.

Eine Ablehnung der Bewerbung wird spätestens zwei Wochen vor dem nächsten Termin ohne Angabe von Gründen mitgeteilt.

5. Prozess der Weiterbildung für Ernährungsfachkräfte

Die Weiterbildung besteht aus drei Elementen:

48 Seminare mit Vorträgen und Workshops zum Studium der Theorie und Methodologie,
themenzentrierte Sonderseminare zum vertieften Studium selbst gewählter Schwerpunkte im Hinblick auf den gewünschten Abschluss und
Lehrberatung zwecks Analyse des persönlichen Lebensstils und der Supervision eigener Beratungen
(120 Std. Gruppen– und Einzellehrberatung).

Die Weiterbildung ist im Kern auf drei Jahre konzipiert. Ein detailliertes Curriculum des jeweiligen Studienjahres wird zum Ende des vorherigen bekannt gegeben.
Die Weiterbildung endet, vorausgesetzt, Studium und Lehrberatung weisen keine unüberbrückbaren Lücken auf, auf Wunsch mit einer Abschlussprü-fung in Theorie und Methodik der tiefenpsycholo-gischen Beratung unter Berücksichtigung der selbst gewählten Schwerpunkte nach Pkt. 2. (schriftliche Arbeit o. Beratungsdemonstration) und einer mündlichen Prüfung.
Der Prüfungserfolg wird mit einem qualifizierten Zertifikat, das die gewählten Schwerpunkte ausdrückt, bescheinigt. Ein verkürztes Studium von einem oder zwei Studienjahren ist möglich.

– Nach einem Jahr kann auf Wunsch eine qualifi-zierende Teilnahme an einem pädagogisch und erwachsenenbildnerisch ausgerichteten tiefenpsychologischen Grundstudium bescheinigt werden.

– Nach zwei Jahren kann eine entsprechende Qualifizierung bescheinigt werden, wenn im zweiten Studienjahr der entsprechende Schwerpunkt der themenorientierten Gruppenarbeit und mindestens 80 Stunden Lehrberatung und Supervision absolviert wurden.

– Für die Teilnahme an einzelnen Wochenenden können auf Wunsch nicht qualifizierende Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden.

– Die TN an Sommer-Winterakademie und Sonderseminaren kann anerkannt werden.

6. Lehrberatung

Die Lehrberatung wird von einer LehrberaterIn der Akademie für Beratung und Philosophie GbR (oder IP-LehrberaterIn) in Gruppen bis zu sechs Teilnehmern/innen als Einzelberatung oder Gruppenberatung nach der Methode Balint durchgeführt. Mindestens die Hälfte der Lehrberatungen wir von einer Lehrberaterin durchgeführt, die eine entsprechende Schwerpunktsetzung vorweisen kann. Die Lehrberatung dient der
> Analyse des eigenen Lebensstils, da dies not-wendig ist, um Beratungen mit den genannten Schwerpunkten professionell ausführen zu können,
> methodisch und theoretisch orientierten Praxisanleitung als Reflektieren, Erleben und Üben von tiefenpsychologischer Beratung und tiefenpsychologischer Ernährungsberatung;

> Begleitung von Beratungspraxis als Supervision.
Die Lehrberatung umfasst im Minimum 120 Stunden, Praxisanleitung und Praxisbegleitung, jeweils verbunden mit lebensstilanalytischen Anteilen.

Die Organisation der Lehrberatungsgruppen (Ort, Zeit usw.) liegt bei den Lehrberatern/innen in Ab-sprache mit den Beratenen. Ein Wechsel der Lehr-beraterIn kann sinnvoll sein und wird empfohlen.

Es besteht die Möglichkeit an themenspezifischen Supervisionsgruppen und themenspezifischen Vertiefungs-Seminaren unter Leitung zertifizierter, tiefenpsychologischer BeraterInnen / LehrberaterInnen teilzunehmen. (Freiwillige Zusatzmodule)

7. Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung setzt voraus, dass alle Studienleistungen einschließlich der Lehrberatung erbracht wurden.

Studienleistungen und Lehrberatungsstunden an der Beratungs-Akademie Hamburg und an anderen Beraterweiterbildungsinstituten der „Vereinigung der Beratungsakademien“ können auf Antrag angerechnet werden. Genauere Auskunft, auch über die Anerkennung von Lehrveranstaltungen vergleichbarer anderer Institutionen, erteilt die Leitung der Weiterbildung.

Spätestens drei Monate vor dem gewünschten Termin ist sie schriftlich zu beantragen. Beizufügen sind:

> Nachweis über den Besuch der Studiensitzungen und der Lehrberatungen;

> schriftliche Kurzdarstellung der gewählten Wei-terbildungsschwerpunkte;

> Nachweis über die erfolgte Zahlung/Überweisung der Prüfungsgebühr (vgl. Pkt. 8);
> Ein schriftlicher Bericht über eine in Eigenverantwortung und unter Supervision durchgeführte, tiefenpsychologische, individuelle Ernährungsberatung / Ernährungstherapie. Es können auch mehrere Kurzberatungen oder die Anwendung individualpsychologischer und daseinsanalytischer Prinzipien und Methoden in der Arbeit mit Kindern oder Erwachsenen sein (Umfang rund 25 Seiten).
> Beratungsdemonstration. Nach Wahl der Kandidatin / des Kandidaten kann auch eine tiefen-psychologische Live-Beratung eines Klienten mit oder ohne Ernährungsproblemen, die sie / er selbst für diese Demonstration gewonnen hat, im Beisein der Prüfungskommission an die Stelle des schriftlichen Berichts treten.

> Bei Bestehen: Mündliches Kolloquium. Von der Weiterbildungsleitung wird in Koope-ration mit den Dozenten ein Prüfungsausschuss gebildet, der die Prüfungen durchführt und mehrheitlich entscheidet. Bei Stimmengleich-heit entscheidet die / der Vorsitzende. Die Lehrberater des Prüflings sind »geborene« Mit-glieder des Prüfungsausschusses. Ein Vertreter der Berufsverbände, einer Hochschule/Fachhochschule/Diätschule oder eines IP-Instituts oder Verbandes, kann ebenfalls teil-nehmen. Die Zulassung zur Prüfung und der Termin werden schriftlich mitgeteilt.
Über die Prüfung wird ein Protokoll angefertigt, das Grundlage für die Entscheidung der Kommissi-on im Sinne einer Zustimmung oder Ablehnung ist.
Über die Beurteilung der Arbeit oder der Beratungs-demonstration entscheidet der Prüfungsausschuss mit „ja“ oder „nein“. Im Falle eines Nichtbestehens können einzelne Prüfungsleistungen oder die gesamte Prüfung in einem angemessenen zeitlichen Abstand wiederholt werden.
Über eine bestandene Prüfung wird ein qualifiziertes Zertifikat ausgestellt, auf dem die Weiterbildungsleistungen, die Lehrberatung, die Weiterbildungsschwerpunkte und die bestandene Prüfung aufgeführt werden.

8. Kosten

Jedes Wochenende kostet 360.– Euro (Seminare, Workshops und integrierte Lehrberatungen/Supervisionen) zahlbar als monatliche Zahlungen von 120.– Euro per Dauerauftrag. Gesamtkosten: 4320 Euro zzgl. nicht integrierte Lehrberatungen. Für die nicht im Curriculum enthaltenen Lehrberatungen fallen Kosten von 15.-/E/TN in der Gruppe bzw. Tarife des freien Marktes für Einzelberatung an. Als Kostenbeitrag wird außerdem eine Prüfungsgebühr in Höhe von 150 EUR erhoben.

Für die Coaching-Kompetenz Weiterbildung fallen Kosten von 1680.- Euro (140.- Euro/Mo.) an. Für die nicht im Curriculum enthaltenen Lehrberatungen fallen Kosten von 15.-/E/TN in der Gruppe bzw. Tarife des freien Marktes für Einzelberatung an.
Als Kostenbeitrag wird außerdem eine Prüfungsgebühr in Höhe von 150 EUR erhoben.

Wissenschaftliche Leitung bis 2017:
†Prof. Dr. Hans Josef Tymister (Dipl. Paed., Lehrberater DGIP)

Gesellschafter der GbR
Sonja M. Mannhardt (Dipl. Oecotroph., Dozentin, Lehrberaterin (BeA & AkaBP) Manuel L. Mannhardt, Gesellschafter

Geschäftsführung und
wissenschaftliche Leitung:
Sonja M. Mannhardt